VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Hargesheimer Kunstauktionen Düsseldorf GmbH (im Nachfolgenden als Hargesheimer Kunstauktionen bezeichnet) versteigert in einer öffentlichen Versteigerung gemäß §§ 474 Abs.1 Satz 2, 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionärin im eigenen Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber:innen (Kommittent:innen), die unbenannt bleiben.
1. BESCHAFFENHEIT / GEWÄHRLEISTUNG
1.1. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Dabei haften Interessent:innen für von ihnen verursachte Schäden an den ausgestellten Objekten.
1.2. Die zur Versteigerung gelangenden Kunstwerke sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Die Zustandsbeschreibungen im Katalog beinhalten nur Anhaltspunkte für wesentliche und wichtige Beschädigungen, die nach Auffassung von Hargesheimer Kunstauktionen den optischen Gesamteindruck des Gegenstandes beeinträchtigen oder stören. Das Fehlen eines solchen Hinweises besagt nicht, dass sich der Gegenstand in einem guten Erhaltungszustand befindet oder frei von Mängeln ist. Interessent:innen können vor der Auktion einen Zustandsbericht für jedes Kunstwerk anfordern. Dieser Bericht, mündlich oder in Schriftform, enthält keine abweichende Individualabrede und bringt lediglich eine subjektive Einschätzung von Hargesheimer Kunstauktionen zum Ausdruck. Die Angaben im Zustandsbericht werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen, sie dienen ausschließlich der unverbindlichen Information. Gleiches gilt für Auskünfte jedweder Art, sei es mündlich oder schriftlich. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Kunstwerkes zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff BGB).
1.3. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Alle Angaben im Katalog beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Drucklegung veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Hargesheimer Kunstauktionen behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Gegenstände zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt schriftlich am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.
1.4. Eine Haftung von Hargesheimer wegen etwaiger Mängel wird ausgeschlossen, sofern Hargesheimer seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat. Die Haftung für Leben, Körper- und Gesundheitsschäden bleibt davon unberührt.
1.5. Der Versteigerer bzw. die Versteigerin verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Sachmängel, die die Echtheit der Gegenstände betreffen, innerhalb der Verjährungsfrist von zwölf Monaten, bei sonstigen Mängeln innerhalb der Verjährungsfrist von sechs Monaten vom Zeitpunkt des Zuschlags an seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer bzw. der Einlieferin (Auftraggeber:in) – nötigenfalls auch gerichtlich – geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers bzw. der Einlieferin erstattet der Versteigerer bzw. die Versteigerin dem Erwerber bzw. der Erwerberin den Kaufpreis samt Aufgeld, jedoch keine sonstigen dem Käufer bzw. der Käuferin entstandenen Kosten und Aufwendungen. Voraussetzung ist jeweils, dass keine Ansprüche Dritter an dem Kunstwerk bestehen und das Kunstwerk am Sitz von Hargesheimer Kunstauktionen in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
1.6. Ansprüche auf Schadenersatz gegen Hargesheimer Kunstauktionen wegen Rechts- oder Sachmängel sowie aus sonstigen Rechtsgründen (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Ersatz von Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Hargesheimer Kunstauktionen oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Hargesheimer Kunstauktionen beruhen.
2. DURCHFÜHRUNG DER VERSTEIGERUNG / GEBOTE
2.1. Die im Katalog angegebenen Preise sind Limitpreise.
2.2. Hargesheimer Kunstauktionen behält sich das Recht vor, während der Versteigerung Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
2.3. Alle Gebote gelten als vom Bieter bzw. von der Bieterin im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben. Will ein:e Bieter:in Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er bzw. sie dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des bzw. der Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Andernfalls kommt der Kaufvertrag bei Zuschlag mit dem Bieter bzw. der Bieterin zustande.
2.4. Jeder Bieter bzw. jede Bieterin erhält nach Vorlage eines gültigen Personaldokuments und Zulassung zur Auktion von Hargesheimer Kunstauktionen eine Bieternummer. Nur unter dieser Nummer abgegebene Gebote werden auf der Auktion berücksichtigt. Von Bieter:innen, die noch unbekannt sind, benötigt Hargesheimer Kunstauktionen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Auktion eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis. Hargesheimer Kunstauktionen behält sich das Recht vor, eine zeitnahe Bankauskunft, Referenzen oder ein Bardepot für die Zulassung zur Auktion anzufordern. Es liegt im Ermessen von Hargesheimer Kunstauktionen eine Person von der Auktion auszuschließen.
2.5. Der Preis bei Aufruf wird vom Versteigerer bzw. von der Versteigerin festgelegt; gesteigert wird im Regelfall um circa 10% des vorangegangenen Gebotes in Euro. Gebote können während der Auktion persönlich im Auktionssaal sowie bei Abwesenheit vorab schriftlich, telefonisch oder mittels Internet über den Online-Katalog auf der Website von Hargesheimer Kunstauktionen oder einer von Hargesheimer Kunstauktionen zugelassenen Plattform abgegeben werden.
2.6. Alle Gebote beziehen sich auf den Zuschlag und erhöhen sich um das Aufgeld, Mehrwertsteuer sowie ggf. Folgerecht und Zollumlage.
2.7. Bei gleich hohen Geboten, unabhängig ob im Auktionssaal, telefonisch, schriftlich oder per Internet abgegeben, entscheidet das Los. Schriftliche Gebote oder Gebote per Internet werden von Hargesheimer Kunstauktionen nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten.
2.8. Gebote in Abwesenheit werden in der Regel zugelassen, wenn diese mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung bei Hargesheimer Kunstauktionen eingehen und, sofern erforderlich, die weiteren Informationen gemäß Ziff. 2.4. vorliegen. Das Gebot muss das Kunstwerk unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich; Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters bzw. der Bieterin.
2.9. Die Bearbeitung der Gebote in Abwesenheit ist ein zusätzlicher und kostenloser Service von Hargesheimer Kunstauktionen, daher kann keine Zusicherung für deren Ausführung bzw. fehlerfreie Durchführung gegeben werden. Die in Abwesenheit abgegebenen Gebote sind den unter Anwesenden in der Versteigerung abgegebenen Geboten bei Zuschlag gleichgestellt.
2.10. Das schriftliche Gebot muss vom Bieter bzw. von der Bieterin unterzeichnet sein. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent bzw. die Interessentin Hargesheimer Kunstauktionen, für ihn bzw. sie Gebote abzugeben.
2.11. Telefonische Gebote können von Hargesheimer Kunstauktionen aufgezeichnet werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklärt sich der Antragsteller bzw. die Antragstellerin mit der Aufzeichnung von Telefongesprächen einverstanden. Hargesheimer Kunstauktionen haftet nicht für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen oder Übermittlungsfehlern.
2.12. Internet-Gebote können sowohl als sog. „Vor-Gebote“ vor Beginn einer Versteigerung als auch als sog. „Live-Gebote“ während einer im Internet live übertragenen Versteigerung sowie als sog. „Nach-Gebote“ nach Beendigung der Versteigerung nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen abgegeben werden. Gebote, die bei Hargesheimer Kunstauktionen während einer laufenden Versteigerung via Internet eingehen, werden im Rahmen der laufenden Versteigerung nur dann berücksichtigt, wenn es sich um eine live im Internet übertragene Versteigerung handelt. Im Übrigen sind Internet-Gebote nur dann zulässig, wenn der Bieter bzw. die Bieterin von Hargesheimer Kunstauktionen zum Bieten über das Internet durch Zusendung eines Benutzer:innennamens und eines Passwortes zugelassen worden ist. Sie stellen nur dann gültige Gebote dar, wenn sie durch den Benutzer:innennamen und das Passwort zweifelsfrei dem Bieter bzw. der Bieterin zuzuordnen sind. Die über das Internet übertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert. Die Richtigkeit der Protokolle wird vom Bieter/Käufer bzw. von der Bieterin/Käuferin anerkannt, dem jedoch der Nachweis ihrer Unrichtigkeit offen steht. Live-Gebote werden wie Gebote aus dem Versteigerungssaal berücksichtigt. Auch bei Internet-Geboten haftet Hargesheimer Kunstauktionen nicht für das Zustandekommen der technischen Verbindung oder für Übertragungsfehler.
2.13. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung. Bei Nachgeboten kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn Hargesheimer Kunstauktionen das Gebot annimmt.
2.14. Die Abgabe eines Gebotes in jeglicher Form bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Der Versteigerer bzw. die Versteigerin nimmt Gebote nur aufgrund der vorstehenden Versteigerungsbedingungen entgegen und erteilt dementsprechend Zuschläge.
2.15. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§§ 312 b ff BGB) findet auf Schrift-, Telefon- und Internetgebote keine Anwendung.
3. ZUSCHLAG
3.1. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden bzw. die Höchstbietende. Mit dem Zuschlag kommt zwischen Hargesheimer Kunstauktionen und dem Bieter bzw. der Bieterin, dem bzw. der der Zuschlag erteilt wird, ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung.
3.2. Der Versteigerer bzw. die Versteigerin kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der bzw. die Höchstbietende sein bzw. ihr Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Der Versteigerer bzw. die Versteigerin kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn trotz abgegebenen Gebots ein Zuschlag nicht erteilt wird, haftet Hargesheimer Kunstauktionen dem Bieter bzw. der Bieterin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.3. Bei einem unter Vorbehalt erteilten Zuschlag bleibt der Bieter bzw. die Bieterin einen Monat an sein Gebot gebunden. Ein unter Vorbehalt erteilter Zuschlag wird nur wirksam, wenn Hargesheimer Kunstauktionen das Gebot innerhalb eines Monats nach dem Tag der Versteigerung schriftlich bestätigt.
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4. KAUFPREIS UND ZAHLUNG
4.1. Neben der Zuschlagssumme ist vom Käufer bzw. von der Käuferin ein Aufgeld von 28% zu zahlen. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten, welche jedoch wegen Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nicht ausgewiesen wird. Bei Objekten, die durch einen Stern (*) als regelbesteuert vermerkt sind, wird auf den Zuschlag ein Aufgeld von 24% berechnet. Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19% erhoben.
4.2. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) und – bei Angabe ihrer Ust.-Identifikations-Nr. als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen – auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer:innen aus EU-Ländern unterliegen der Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufer:innen außerhalb der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird. Bei Versand durch Hargesheimer gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.
4.3. Für Katalogpositionen, die mit zwei Sternen (**) gekennzeichnet sind, ist wegen der Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts § 26 UrhG eine pauschale Umlage von 2% auf den Zuschlagspreis zu entrichten.
4.4. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.
4.5. Die Zahlung des mit dem Zuschlag fälligen Gesamtbetrages ist in bar, per Banküberweisung oder per Kreditkarte (zuzüglich 3% bezüglich anfallender Spesen) zu entrichten. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Alle Steuern, Kosten, Gebühren der Überweisung oder der Scheckeinlösung (inklusive der Hargesheimer Kunstauktionen in Abzug gebrachten Bankspesen) gehen zu Lasten des Käufers bzw. der Käuferin. Persönlich an der Versteigerung teilnehmende Käufer:innen haben den Kaufpreis sofort nach erfolgtem Zuschlag an Hargesheimer Kunstauktionen zu bezahlen und in Empfang zu nehmen.
4.6. Bei Geboten in Abwesenheit gilt unbeschadet der sofortigen Fälligkeit die Zahlung binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet.
4.7. Die Gegenstände werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller vom Käufer bzw. von der Käuferin geschuldeten Beträge ausgehändigt.
5. ABHOLUNG UND GEFAHRTRAGUNG
5.1. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Abwesende Erwerber:innen sind verpflichtet, die Gegenstände unverzüglich nach Mitteilung des Zuschlages bei Hargesheimer Kunstauktionen abzuholen. Hargesheimer Kunstauktionen organisiert die Versicherung und den Transport der versteigerten Gegenstände zum Käufer bzw. zur Käuferin nur auf dessen schriftliche Anweisung hin und auf seine Kosten und Gefahr. Übersteigen die tatsächlichen Versandkosten die vorab berechnete Pauschale, so wird die Differenz dem Käufer bzw. der Käuferin nachträglich in Rechnung gestellt.
5.2. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand auf den Käufer bzw. die Käuferin über, das Eigentum wird jedoch erst bei vollständiger Bezahlung an den Käufer bzw. die Käuferin übertragen.
5.3. Hat der Erwerber bzw. die Erwerberin die Gegenstände nicht spätestens drei Wochen nach erfolgtem Zuschlag bzw. nach Mitteilung bei Hargesheimer Kunstauktionen abgeholt, wird Hargesheimer Kunstauktionen den Erwerber bzw. die Erwerberin zur Abholung der Gegenstände binnen einer Woche auffordern. Nach Ablauf dieser Frist hat Hargesheimer Kunstauktionen das Recht, die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Erwerbers bzw. der Erwerberin bei einer Spedition aufbewahren zu lassen. Vor einer Aufbewahrung unterrichtet Hargesheimer Kunstauktionen den Erwerber bzw. die Erwerberin. Für die Lagerkosten wird 1 Euro zzgl. Umsatzsteuer pro Tag und Objekt berechnet. Unabhängig davon kann Hargesheimer Kunstauktionen wahlweise Erfüllung des Vertrages verlangen oder die gesetzlichen Rechte wegen Pflichtverletzung geltend machen. Zur Berechnung eines eventuellen Schadens wird auf Ziff. 4 und 7 dieser Bedingungen verwiesen.
5.4. Hargesheimer Kunstauktionen trägt in keinem Fall eine Haftung für Verlust oder Beschädigung nicht abgeholter oder mangels Bezahlung nicht übergebener Gegenstände, es sei denn, Hargesheimer Kunstauktionen fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
6. EIGENTUMSVORBEHALT, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
6.1. Das Eigentum am ersteigerten Gegenstand geht erst mit vollständigem Eingang aller nach Ziff. 4 und 7 geschuldeten Zahlungen auf den Käufer bzw. die Käuferin über.
6.2. Der Käufer bzw. die Käuferin kann gegenüber Hargesheimer Kunstauktionen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6.3. Soweit der Käufer bzw. die Käuferin Kaufmann bzw. Kauffrau ist, verzichtet er bzw. sie auf seine bzw. ihre Rechte aus §§ 273, 320 BGB.
7. VERZUG
7.1. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Zahlungsverzug tritt 14 Tage nach Vertragsschluss, also Zuschlagserteilung oder Annahme des Nachgebotes ein. Zahlungen sind in Euro an Hargesheimer Kunstauktionen zu leisten.
7.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat berechnet. Der Erwerber bzw. die Erwerberin hat das Recht zum Nachweis eines geringeren oder keines Schadens. Im Übrigen kann Hargesheimer Kunstauktionen bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts erlöschen alle Rechte des Käufers bzw. der Käuferin am ersteigerten Gegenstand und Hargesheimer Kunstauktionen ist berechtigt, Schadensersatz in Höhe des entgangenen Entgelts auf das Kunstwerk (Einliefererkommission und Aufgeld) zu verlangen. Wird der Gegenstand in einer neuen Auktion nochmals versteigert, so haftet der säumige Käufer bzw. die säumige Käuferin außerdem für jeglichen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung; auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Hargesheimer Kunstauktionen hat das Recht, ihn bzw. sie von weiteren Geboten in Versteigerungen auszuschließen.
7.3. Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist Hargesheimer Kunstauktionen berechtigt und auf Verlangen des Einlieferers bzw. der Einlieferin verpflichtet, diesem Namen und Adressdaten des Käufers bzw. der Käuferin zu nennen.
8. EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG DATENSCHUTZ
8.1. Der Bieter bzw. die Bieterin ist damit einverstanden, dass sein bzw. ihr Name, seine bzw. ihre Adresse und Käufe für Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zum Zwecke der Information über zukünftige Auktionen und Angebote elektronisch von Hargesheimer Kunstauktionen gespeichert und verarbeitet werden. Sollte der Bieter bzw. die Bieterin im Rahmen der Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses seinen bzw. ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, stimmt der Bieter bzw. die Bieterin zu, dass diese Tatsache in eine Sperrdatei, die allen Auktionshäusern zugänglich ist, aufgenommen werden kann. Der Datenerhebung und weiteren Nutzung kann durch Streichen dieser Klausel oder jederzeit durch spätere Erklärung gegenüber Hargesheimer Kunstauktionen mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Informationen zu Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite: https://kunstauktionen-duesseldorf.de/datenschutzerklaerung
9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
9.1. Politisch exponierte Personen sowie ihre unmittelbaren Familienmitglieder unterliegen der Auskunftspflicht im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG). Aufgrund der neuen Richtlinien für das GwG sind wir verpflichtet, bei schriftlichen Geboten über 7.500,- € sowie bei Saal-, Live- und Telefongeboten eine Ausweiskopie des Bieters zu hinterlegen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbHs) benötigen wir zusätzlich den Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren amtlichen Registerauszug.
9.2. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Beziehungen zwischen dem Käufer bzw. der Käuferin und Hargesheimer Kunstauktionen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers bzw. der Käuferin haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist ausschließlich Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
9.4. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf der zur Auktion eingelieferten Gegenstände und insbesondere für den Nachverkauf, auf den, da er Teil der Versteigerung ist, die Bestimmungen über Käufe im Fernabsatz keine Anwendung finden.
9.5. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke aufweist. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen maßgeblich. Übersetzungen in andere Sprachen dienen nur der inhaltlichen Orientierung.
Frank Hargesheimer | Susanne Hargesheimer
(Versteigerer | öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerin für Kunst und Antiquitäten)
Stand 4. Mai 2022
www.kunstauktionen-duesseldorf.de